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LEISTUNGEN - SiGeKozurückDie Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist entsprechend der Baustellenverordnung aus dem Jahre 1998 durch den Bauherrn wahrzunehmen. Diese Leistung kann von dem Bauherrn auf einen ausgebildeten, erfahrenen und zertifizierten Praktiker delegiert werden. ![]() Wir übernehmen für Sie als Bauherrn diese Leistung für die Umsetzung Ihrer Straßen- und Brückenbauvorhaben. |
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LOOS-STUDEMUND |